HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
In meiner Rolle als professionelle Kindertagespflegeperson und Tagesmutter bei Königskinder habe ich ein tiefes Verständnis dafür entwickelt, dass Eltern vor der Wahl der Betreuung für ihre Kinder oft mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert sind. Wir Kindertagespflegepersonen wissen, dass diese Entscheidung eine der wichtigsten ist, die Eltern treffen können und ich möchte euch dabei unterstützen, informierte und wohlüberlegte Entscheidungen zu treffen.
In welchem Alter werden die Kinder betreut?
Am Vormittag betreue ich Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren. Hat ein Kind bereits das 3. Lebensalter erreicht, jedoch noch keinen Kindergartenplatz erhalten, findet die Betreuung weiterhin statt, bis das Kind in den Kindergarten gehen kann.
Habe ich einen Anspruch auf Förderung?
Grundsätzlich hat jedes Kind im Alter von 1 bis 3 Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung. Dabei spielt das Einkommen der Eltern keine Rolle. Sollte das Kind jünger als 1 Jahr alt sein, so müssen die Sorgeberechtigten nachweisen, dass sie aufgrund beruflicher Abwesenheit nicht die Betreuung des Kindes gewährleisten können. Sollte das Kind älter als 3 Jahre sein, dann gewährt das Jugendamt nur eine Frühförderung, wenn nachweislich kein Kindergartenplatz zur Verfügung steht oder eine andere Betreuung während der Arbeitszeiten der Sorgeberechtigen nicht gewährleistet werden kann.
Wo stelle ich einen Förderantrag?
Den Antrag auf Frühförderung erhält man beim zuständigem Jugendamt. Ausschlaggebend ist der Wohnort des Kindes. Bei Vertragsabschluss liegt ein Förderantrag des Kreises Nordfriesland bei mir vor und dieser wird entweder gemeinsam ausgefüllt oder den Sorgeberechtigten mitgegeben.
Was kostet mich ein Betreuungsplatz?
Genauso viel wie ein Krippenplatz, wenn nicht sogar weniger. Es gibt einen sogenannten Elterndeckel, der die Elternbeiträge in Kitas (Krippen) und Kindertagespflegestellen deckelt. Soll heißen, dass Eltern nicht so hohe Beiträge zahlen sollen. Dennoch kann ein Betreuungsplatz in der Kindertagespflege günstiger sein, wenn die Betreuungsstunden nicht so hoch sind.
Wenn ein Förderantrag beim Kreis NF gestellt wird, berechnen sich die monatlichen Kosten für einen Betreuungsplatz wie folgt: Die beantragten Wochenstunden x 5,80 € = Monatsbeitrag.
Beispiel: 30 Wochenstunden x 5,80 € = 174,00 €
Die Differenz übernimmt dann der Kreis Nordfriesland (Jugendamt Husum). Wohnen die Eltern mit dem Kind im Zeitraum der Betreuung in einem anderen Landkreis, dann übernimmt der jeweilige Kreis die Förderung auf Antrag. Zusätzlich fallen pro Betreuungstag Verpflegungskosten je nach Betreuungszeit an. Wird kein Förderantrag gestellt, belaufen sich die Betreuungskosten auf 7,50 € die Stunde + die Verpflegungskosten.
Gut zu wissen: Das Einkommen spielt für den Förderantrag keine Rolle!
(Es müssen keine Finanzen offen gelegt werden.)
Sofern ein Geschwisterkind im Kindergarten betreut wird oder ebenfalls von einer Kindertagespflegeperson (Tagesmutter), dann sind die Beiträge des Kindes ermäßigt. Seit August 2020 zahlen die Sorgeberechtigten 50 % des Satzes für das zweite Kind und 0 % für das dritte Kind.
Findet Betreuung in Ferien statt?
Grundsätzlich ja. Außnahme besteht nur, wenn ich zu dieser Zeit selbst Urlaub habe. Meinen Urlaub lege ich am Jahresende für das kommende Jahr fest und teile diesen den Sorgeberechtigten mit. Eine ausschließliche Ferienbetreuung gewährleiste ich nicht.
Wo bleibt mein Kind, wenn die Tagesmutter ausfällt?
Derzeit wurde der Kindertagespflege Königskinder eine Vertretung zur Verfügung gestellt. Michael Otto ist ebenfalls anerkannte Kindertagespflegeperson und arbeitet in Husum. Sollte keine Vertretung gewährleistet werden, müssen sich die Sorgeberechtigten bei Vertretungs-Bedarf an den Kreis Nordfriesland wenden und dort Vertretung einfordern! Ansonsten müssen die Sorgeberechtigten leider selbst für die Betreuung aufkommen, da der Kreis NF erst tätig wird, wenn Bedarf angemeldet wird. Laut dem KitaG muss der Kreis Nordfriesland eine Vertretung für die ausfallende Kindertagespflegeperson stellen und damit haben die Sorgeberechtigten einen gesetzlichen, sowie rechtlichen Anspruch auf Vertretungsbetreuung.